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10.12.2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte Oktober d. J. ein Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgestellt (s. Anlage). Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und praxisorientierte, effiziente und digitale Lösungen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – umzusetzen. Hierüber berichteten wir bereits mit ZVEH-Rundschreiben vom 24.10.2025.

Der Zentralverband der Dt. Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich! Gemeinsam mit anderen Gewerken wird der ZVEH unter dem Dach des Zentralverbands des Handwerks (ZDH) Anfang 2026 an einem Praxis-Workshop des BMAS teilnehmen, um dort konkrete Beispiele aus dem betrieblichen Alltag vorzustellen, die verdeutlichen, wo Bürokratie den Arbeitsschutz unnötig erschwert.

Für die hierzu bereits eingegangenen Anregungen bedankt sich der ZVEH ausdrücklich.

Mit jetzigem Rundschreiben möchten wir nochmals daran erinnern, die Chance zu nutzen, sich aktiv mit Beiträgen an dem Vorhaben zu beteiligen. Denn Mitte November d. J. werden sich mehrere Gewerke – darunter der ZVEH – in einer vom ZDH initiierten internen Arbeitsgruppe treffen, um den BMAS-Workshop vorzubereiten.

Von daher möchten wir anregen, uns Ihre Vorschläge und Beispiele über das >> Microsoft Forms-Formular mitzuteilen. Die Rückmeldungen werden sodann gebündelt an den ZDH geleitet und dort in der Arbeitsgruppe besprochen.

Nachstehend sehen Sie zwei Beispiele für sog. Bürokratie“monster“ aus dem täglichen Alltag der Betriebe:

Beispiel 1: Ein kleiner Elektrobetrieb mit wechselnden Baustellen unterweist Monteure regelmäßig zu Themen wie Leiterbenutzung, PSA oder elektrischen Gefahren. Da auf Baustellen aber oft Drucker oder digitale Signaturmöglichkeiten fehlen, werden die Unterweisungen im Nachgang im Büro auf Formblättern dokumentiert und unterzeichnet. Kurzum: Die Dokumentationspflichten kollidieren mit der mobilen Arbeitsrealität. Daher sollten z. B. Unterweisungs-Apps mit mobiler Signatur anerkannt werden.

 

Beispiel 2: § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt, dass Arbeitgeber Arbeitsmittel (dazu zählen auch Regale) sicher bereitstellen und regelmäßig prüfen lassen müssen. Die DGUV Regel 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ konkretisiert dies und schreibt Prüfungen nach der Montage, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen durch „befähigte Personen“ vor. D. h. auch KMUs, die ein paar Lageregale für Material / Werkzeug haben, müssen wiederkehrend Prüfungen dokumentieren lassen, obwohl die Regale kaum sicherheitskritisch sind, wenn sie fachgerecht aufgebaut und normal genutzt werden. Eine visuelle Eigenkontrolle des Arbeitgebers sollte hier genügen.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektroinnung.net oder rufen Sie uns an: 035247/569062