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20.05.2025
Pressemaster "Mann sitzt am Rechner"
Bild:shutterstock

Handwerksbetriebe augenscheinlich von der Bundeszentralamt für Steuern angeschrieben und zur Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023 aufgefordert werden.

Angeblicher Verspätungszuschlag

Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adress "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adressen des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischen Wege ein. 

Bescheid per E-Mail 

Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "news@bzst-infos.de" eine betrügerische E-Mail. Der E-mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handel soll.

Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten haben, empfhelen wir Ihnen, dass beigefügte Dokument nicht zu öffnenund die E-Mail unverzüglich zu löschen. Ein Muster des Betrugsschreibens und das Warnschreiben finden Sie hier

Quelle: HWK Dresden, Bundeszentralamt für Steuern 

 

 

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