Das Merkblatt finden Sie auf „www.mein-ehandwerk.de“ im geschützten Mitgliederbereich in der Rubrik: Recht & Tarif | Hilfestellungen, Musterformulierungen und dort unter >> Arbeitsrecht.
Hinweis:
Die SOKA-BAU ist die Sozialkasse des Baugewerbes, die Urlaubs-, Ausbildungs- und Zusatzversorgungsleistungen für Bauarbeiter organisiert und dafür Beiträge von Baubetrieben erhebt. Das Elektrohandwerk gehört zum Baunebengewerbe und ist nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 12 der >> Sozialkassentarifverträge des Baues (VTV) ausdrücklich von dessen Geltungsbereich ausgenommen, sofern arbeitszeitlich nicht doch überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten im Tarifsinn ausgeübt werden.